Profiltiefe

In Deutschland und allen EG-Ländern ist seit dem 01.01.1992 eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm vorgeschrieben. Nähert sich ein Reifen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe, erhöht sich der Bremsweg bei Nässe. Ein Wasserfilm zwischen Reifen und Straße kann zu einem Kontaktverlust mit der Straßenoberfläche und somit kann es schon bei geringen Geschwindigkeiten zum Aquaplaning kommen und das Fahrzeug manövrierunfähig machen. Deshalb ist es äußerst wichtig, die Reifen rechtzeitig auszuwechseln.

Beispiel:
Gegenüber einem neuwertigen Reifen verdoppelt sich der Bremsweg nahezu bei 1,6 mm Restprofiltiefe.

Verschleißindikator TWI:
Um zu erkennen wann der Reifen eine Profiltiefe von 1,6mm aufweißt, ist in der Reifenschulter in den Hauptprofilrillen, an mehreren Stellen, über den Umfang des Reifens (in der Reifenschulter) Querstege in den Längst-Profilrillen angebracht. Die Querstege werden sichtbar, wenn das Restprofil 1,6 mm beträgt.

Die Tiefe des Profils ist am tiefsten Punkt in den Rillen oder Einschnitten zu messen; stegähnliche Erhöhungen sowie Verstärkungen im Laufflächengrund beiben bei der Beurteilung des Abnutzungsgrades unberücksichtigt.

Bei Reifen mit Abnutzungsindikatoren (TWI*) ist nur in den Rillen zu messen, in denen sich Abnutzungsindikatoren befinden.

Reifenprofilmesser gibt es im Handel meist kostenlos als Werbegeschenk.

Die Flächen der Abnutzungsindikatoren selbst sind nicht in die Messung mit einzubeziehen.
Die Forderungen des Gesetzgebers sind in ausführlicher Form in der Straßenverkehrszulassungsordnung zu finden:
Forderung des Gesetzgebers (Auszug aus §36 StvZO)

  • Die Verwendung von nachgeschnittenen PKW-Reifen ist verboten.
  • Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.
  • Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
  • Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

*TWI = Tread Wear Indicator