Rechtsprechung

Breite Puschen, mangelnde Profiltiefe, blanke Stellen – Polizei und Justiz haben auf die Reifen unserer Autos stets ein wachsames Auge.

Ein Kapitel für sich: die vorschriftsmäßige Bereifung. Hier die wichtigsten Fragen: Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn im Fahrzeugschein nicht eingetragene Reifen montiert werden? Nicht automatisch. Das ist nur der Fall, wenn dadurch “für den konkreten Fall” eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (OLG Köln, Az. Ss 77/95). Aber: Im Regelfall sind ein Bußgeld von 100 Mark und drei Punkte in Flensburg fällig. Wie groß ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe? Sie beträgt 1,6 Millimeter und muß im ganzen Umfang des Hauptprofils vorhanden sein (mittlerer Bereich der Lauffläche mit etwa Dreiviertel der Laufflächenbreite). Strafe bei Unterschreitung: 100 Mark, drei Punkte.

Doch der gesetzliche Wert ist sehr niedrig angesetzt. Besser sind mindestens vier Millimeter. Ist ein Ersatzreifen Pflicht? Nein. Doch wer ohne fährt, riskiert unter Umständen bei einer Panne “unzulässig langes Liegenbleiben” an verbotener Stelle, etwa auf der Autobahn. Bei der Profiltiefe gilt: mehr ist besser, desshalb regelmäßig das Profil überprüfen!