Altersbestimmung

verschlüsseltes Produktionsdatum:

Die ersten zwei Ziffern stehen für die Woche (z.B. 20. Woche, die dritte Ziffer steht für das Jahr in einer Dekade (z.B.1997).
Das Dreieck steht für die Dekade 1990-1999.
Ab 1.1.2000 besteht dieser Code aus 4 Ziffern, 2 für die Woche und 2 für das Jahr.

Bsp: 20. Woche 1997

Mit geringer werdender Profiltiefe werden die Bremswege auf nasser Fahrbahn immer länger. Verlust des Fahrbahnkontakts durch Aquaplaning tritt bei Reifen mit geringer Profiltiefe schon bei niedrigen Geschwindigkeiten auf. Diese Gesichtspunkte der Fahrsicherheit sprechen für einen möglichst frühzeitigen Ersatz der Reifen, bevor die “Abnutzungsanzeiger” erreicht sind: Die 1,6 mm hohen Erhebungen in den Profilriflen sind international vorgeschrieben.
Die Reifen sind in jedem Fall zu ersetzen, wenn die nutzbare gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe erreicht ist oder nicht reparierbare Schäden durch mechanische Einwirkung oder Alterung aufgetreten sind.

Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse, wodurch ihre Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt werden kann. Das gilt auch für nicht oder weniger benutzte Reifen. Um dem Alterungsprozeß entgegenzuwirken, werden in Reifen besonders widerstandsfähige Mischungstypen verwendet und darüber hinaus Alterungsschutzmittel eingebracht. Die meisten PKW-Reifen sind so ausgelegt, daß bei sachgerechter Nutzung innerhalb der üblichen Nutzungsdauer die Verschleißgrenze (gesetzlich zulässige Restprofiltiefe von 1,6 mm) weit vor der Alterungsgrenze erreicht ist. Um eine lange Nutzungsdauer sicherzustellen sollten die Reifen innerhalb der ersten Jahre nach Produktion zum Ersteinsatz gebracht werden.

Ältere Reifen können weiter benutzt und im laufenden Betrieb abgefahren werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Niemals gebrauchte Reifen verwenden, deren Vorleben nicht bekannt ist. Besonders stark altern Reifen an Wohnwagen und PKW-Anhängern. Hier kann die Alterungsgrenze – abhängig von den jeweiligen Bedingungen – vor Erreichen der Verschleißgrenze liegen. Es wird empfohlen, diese Reifen schon bei einem Alter von 6 Jahren zu ersetzen.

Bei Neureifenbedarf sollte der Reifen des bisherigen Ersatzrades mit verwendet werden, sofern dieser noch in einwandfreiem Zustand und nicht bereits überaltert ist. Die Verwendung eines mehrere Jahre alten Ersatzrades gemeinsam mit neuen Reifen kann jedoch das Fahrverhalten beeinflussen, weil sich die Reifentechnik in der Zwischenzeit weiterentwickelt haben kann. Nach einem Alter von 6 Jahren entsprechen PKW-Reifen im allgemeinen nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen Stand der Technik. Den Ersatzreifen sollte man dann nur noch dafür vorsehen, das Fahrzeug im Notfall fahrbereit zu halten.

Reifen, die nicht mehr verwendet werden können (abgefahren, überaltert, beschädigt o.a.), sind einem Reifenfachmann zur Entsorgung zu übergeben.